Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Erste Hilfe Lehrgänge des DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld) e.V.
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen für die Erste Hilfe des DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V.
2. Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Anmeldung
1. Die Anmeldung ist online über die Homepage des Kreisverbandes unter www.drk-ob.de, per Post, per Mail: ausbildung@drk-ob.de oder telefonisch unter 0208/85900-37 vorzunehmen.
2. Die Teilnehmer/innen sind mit dem gemeinsam von Vertretern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Jahr 2019 verabschiedeten Formular “Anmeldung Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen” www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf anzumelden. Die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fordern von ihren Mitgliedsbetrieben die Beantragung dieses Anmeldeformulars vor stattfinden des Kurses.
3. Der Eingang einer Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertragsschluss kommt erst nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. Abweichendes ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
4. Der/die Teilnehmer/in bzw. das Unternehmen erhält per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
5. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.
§ 3 Abrechnung für Betriebe
1. Die Teilnehmerliste (§ 2, Punkt 2) muss dem DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld) e. V. im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten. Für Teilnehmer, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse in Kopie beizulegen. Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in in bar einzufordern. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 7 Werktagen durch das Unternehmen an den DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. zu senden. Bleibt diese aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
2. Die Anmeldung ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich.
a) Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links),
b) angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen),
c) zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse),
d) Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens (bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger),
e) Name, Vorname, Geburtsdatum – Unterschrift der Teilnehmer/innen erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original),
f) Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens (im Original).
§ 4 Zahlung
1. Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in bar zu zahlen, vor Beginn des Kurses zu überweisen oder per Rechnung zu begleichen.
2. Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer erfolgt über die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen. Für die Teilnehmer/innen ist die entsprechende Teilnehmerliste (siehe § 2, Punkt 2.) vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der auszubildenden Stelle abzugeben.
3. Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu überweisen.
§ 5 Rücktritt für Kursteilnehmer
1. Der/die Teilnehmer/in kann von der Anmeldung kostenlos zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung von mindestens 5 Werktagen vor Beginn des Kurses bei der ausbildenden Stelle anzeigt. Hierbei gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.
2. Erfolgt die Rücktrittserklärung unter 5 Werktagen vor Beginn des Kurses, so ist der/die Teilnehmer/in bzw. das entsendende Unternehmen zur Zahlung von 50 % der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die Benennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in ist möglich.
3. Erfolgt die Rücktrittserklärung unter 3 Werktagen vor Beginn des Kurses oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmer/in bzw. das entsendende Unternehmen zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühren verpflichtet. Die Benennung eines/einer Ersatzteilnehmers/in ist möglich.
§ 6 Rücktritt der ausbildenden Stelle
1. Die ausbildende Stelle behält sich das Recht vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, bei Ausfall der Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen bzw. unplanmäßige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere von der ausbildenden Stelle nicht zu vertretenden Umstände die Durchführung des Kurses unmöglich machen.
2. Der/die Teilnehmer/in bzw. das entsprechende Unternehmen wird umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ersatztermin wird angeboten.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher (Privatpersonen)
1. Dem Verbraucher (§ 13 BGB), steht im Falle eines Vertragsabschlusses i.S.v. § 312g Abs. 1 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Beginnt die Veranstaltung bereits vor dem Schluss der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht.
2. Die Widerrufsfrist beginnt nach Vertragsschluss und nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
3. Das in § 5 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Erste Hilfe Lehrgänge eingeräumte Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Haftung
1. Der DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreisverbandes oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreisverbandes beruhen.
3. Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmern/innen
1. Der DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit (z. Bsp. Beleidigung, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere die Allgemeinheit störende Handlungen begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, in sonstiger Weise den Verhaltensgrundsätzen des DRK in MV (Verhaltenskodex für das DRK in MV Nr. 6 “Menschlichkeit und Vielfalt”) zuwiderhandeln oder die Zahlungskonditionen nicht einhalten.
2. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet.
3. Desweiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des DRKs. Dieses wird vom jeweiligen Dozenten/Ausbilder ausgeübt.
4. Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem vom Kreisverband bestimmten Zeitpunkt. Der Kreisverband behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gerechtfertigt werden kann.
§ 10 Urheberrecht
1. Die Arbeitsmaterialien zu den Lehrgängen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der DRK-Kreisverbände vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 11 Datenschutz
1. Die in der Teilnehmerliste bzw. Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Dabei wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
3. Zum Zwecke der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen werden die Daten an den DRK-Landesverband Nordrhein weitergegeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers.
3. Im Verkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand: ausschließlich der Sitz des DRK Kreisverbandes (Rhld.) e.V.
4. Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Erste Hilfe Lehrgänge treten mit der Anmeldung in Kraft.
Stand: 24.07.2020